Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Partizipation übersetzt mit Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, etc. Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist ein Schlüsselthema der gesellschaftlichen Entwicklung im 21. Jahrhundert. Seit 25 Jahren haben Kinder offiziell das Recht auf Beteiligung. 1990 wurde das SGB VIII (Kinder- & Jugendhilfegesetz) auf den Weg gebracht und trat 1991 in Kraft.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zieht sich als Handlungsprinzip durch unterschiedliche Paragrafen des SGB VIII. Am 15.06.2021 trat das KJSG in Kraft, dessen Ziel es ist, vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.
Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Hilfeplanung
Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in der Gruppe
Kinder- und Jugendparlament (KIJU)
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