Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, kurz die VN Kinderrechtskonvention, die 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde und 1992 in Deutschland in Kraft trat, sichert allen Kindern (d.h. Menschen unter 18 Jahren) die Achtung, den Schutz sowie die Gewährleistungen der festgelegten Kinderrechte zu. Heute gehört sie zu den weltweit am meisten unterzeichneten Menschenrechtsverträgen. Ein großer Erfolg für alle Kinder auf unserer Welt. Auf dessen Grundlage werden die Kinderrechte in der Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Wildeswasser GmbH gesehen und umgesetzt.
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In den gestalteten Hilfeplanprozessen und auch im Alltag entstehen im Miteinander immer wieder Konflikte und Kommunikationsstörungen. Diese Störungen müssen angesprochen werden. Schon bei Hilfebeginn werden die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Sorgeberechtigten über ihre Beschwerdemöglichkeiten informiert.
Die Kinder und Jugendlichen können sich direkt an die Trägerleitung wenden. Anhand standardisierter Verfahren werden alle Angebote zur Partizipation unter Beteiligung der bei uns lebenden Kinder und Jugendlichen regelmäßig bewertet.
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