Die Jugendwohngemeinschaft PASSO II richtet sich an jugendliche und junge Mädchen in der Phase der Verselbstständigung. Die Hauptzielgruppe tritt mit 16 Jahren in diese Hilfeform ein, Ausnahmen können im Einzelfall besprochen werden. Grundsätzlich ist die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung in Form des Betreuten Wohnens auch als erstmalige Hilfe möglich. Betreutes Wohnen richtet sich in seiner jeweiligen konzeptionellen Ausgestaltung an unterschiedliche Zielgruppen mit erzieherischen Bedarfslagen.
Zielgruppe
Aufnahmealter: 16 – 21 Jahre Geschlecht: Mädchen Heimaufsicht: LVR Gestzliche Grundlage §27, §36, §41 SGB VIII Erzieher, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter (m/w/d)
Aufnahmekriterien
Für das betreute Jugendwohnen kommen jugendliche Mädchen in Frage, die in einer Gruppenwohnform leben wollen. Grundmaß an Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Wohnen und weitgehender Selbstversorgung, Wunsch nach selbständigem Wohnen und die Bereitschaft, sich mit neuen Anforderungen auseinanderzusetzen, Bereitschaft regelmäßig eine Schule, eine Praktikumsstelle o. ä. zu besuchen oder eine Ausbildung zu absolvieren.
Zur ersten Einschätzung Ihrer Anfrage sowie diese an die richtige Stelle leiten zu können, bitten wir Sie unser Platzanfrageformular so detailiert wie möglich auszufüllen.
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