Jugendwohnen PASSO II

Wohngruppe nach §34 SGB VIII

Die Jugendwohngemeinschaft PASSO II richtet sich an jugendliche und junge Mädchen in der Phase der Verselbstständigung. Die Hauptzielgruppe tritt mit 16 Jahren in diese Hilfeform ein, Ausnahmen können im Einzelfall besprochen werden. Grundsätzlich ist die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung in Form des Betreuten Wohnens auch als erstmalige Hilfe möglich. Betreutes Wohnen richtet sich in seiner jeweiligen konzeptionellen Ausgestaltung an unterschiedliche Zielgruppen mit erzieherischen Bedarfslagen.

Zielgruppe

Aufnahmealter: 16 – 21 Jahre
Geschlecht: Mädchen
Heimaufsicht: LVR
Gestzliche Grundlage §27, §36, §41 SGB VIII
Erzieher, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter (m/w/d)

Aufnahmekriterien

Für das betreute Jugendwohnen kommen jugendliche Mädchen in Frage, die in einer Gruppenwohnform leben wollen. Grundmaß an Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Wohnen und weitgehender Selbstversorgung, Wunsch nach selbständigem Wohnen und die Bereitschaft, sich mit neuen Anforderungen auseinanderzusetzen, Bereitschaft regelmäßig eine Schule, eine Praktikumsstelle o. ä. zu besuchen oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Ausschlusskriterien

Essstörungen
akute Suizidalität
Therapieresistenz
dissoziales Verhalten
Substanzabhängigkeit
schwere geistige oder körperliche Behinderung
massive Aggressivität gegenüber Kindern & Tieren

Mögliche Zusatzleistungen

Zusätzlich zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistungen nach individueller Hilfeplanung und gesonderter Bewilligung.

– Sozialtrainings
– Intensive Elternarbeit
– Unterstützung nach erfolgter Rückführung
– Therapeutische/Pädagogische Einzelleistungen

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